Podologie Till Schwermer

Privatpraxis für podologische Fußtherapie !


Was bedeutet eigendlich Podologie ?

Der Begriff  Podologie  setzt sich zusammen aus:

pous = griechisch der Fuß, podos = des Fußes und logos = Wort, Sinn, Rede.


Eine gängige Definition lautet: 

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichem Vorfeld zu sehen, die mit fußpflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber im Sinne der Kosmetik. Der Podologe führt unter der Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbstständig  Behandlungmaßnahmen am Fuß durch und erkennt aufgrund seiner Ausbildung pathologische Veränderungen, die eine ärztliche Versorgung erfordern.

 

Als anerkannter medizinischer Fachberuf ist er Partner des Arztes bei Fußproblemen. Er unterstützt Dermatologen und Orthopäden und nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.

 

Die Ausbildung zum Podologen dauert 2 Jahre in Theorie und Praxis und endet mit dem Staatsexamen. Danach erhält man vom Gesundheitsamt die Erlaubnis den Titel  Podologe/med.Fußpfleger zu führen.

    PodG   Podologengesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen.

                              In der Fassung gültig  ab 02.01.2001

                                               Absatz 1 Erlaubnis

Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will bedarf der Erlaubnis. Auch die Bezeichnung Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger darf nur von Personen mit einer  Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs.1 geführt werden.

 

Aufgepasst ! Nicht überall wo Med.Fußpflege draufsteht ist auch ein medizinischer Fußpfleger oder medizinische  Fußpflegerin drin!

 

Das Gesetz kann nur den Titel schützen, nicht aber die Tätigkeit.