Podologie Till SchwermerPrivatpraxis für podologische Fußtherapie !Was bedeutet eigendlich Podologie ? Der Begriff Podologie setzt sich zusammen aus: pous = griechisch der Fuß, podos = des Fußes und logos = Wort, Sinn, Rede.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichem Vorfeld zu sehen, die mit fußpflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber im Sinne der Kosmetik. Der Podologe führt unter der Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbstständig Behandlungmaßnahmen am Fuß durch und erkennt aufgrund seiner Ausbildung pathologische Veränderungen, die eine ärztliche Versorgung erfordern.
Als anerkannter medizinischer Fachberuf ist er Partner des Arztes bei Fußproblemen. Er unterstützt Dermatologen und Orthopäden und nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Die Ausbildung zum Podologen dauert 2 Jahre in Theorie und Praxis und endet mit dem Staatsexamen. Danach erhält man vom Gesundheitsamt die Erlaubnis den Titel Podologe/med.Fußpfleger zu führen. PodG Podologengesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen. In der Fassung gültig ab 02.01.2001 Absatz 1 Erlaubnis Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will bedarf der Erlaubnis. Auch die Bezeichnung Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs.1 geführt werden.
Aufgepasst ! Nicht überall wo Med.Fußpflege draufsteht ist auch ein medizinischer Fußpfleger oder medizinische Fußpflegerin drin!
Das Gesetz kann nur den Titel schützen, nicht aber die Tätigkeit.
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